Eugh Urteil Arbeitszeiterfassung - So erfasst Du Arbeitszeiten Rechtssicher!
Am 14. Mai 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof ein Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ab der 0.ten Stunde gesprochen.
Rechtssichere Arbeitszeiterfassung als Pflicht
Das in der EU-Charta festgeschriebene Grundrecht jedes Arbeitnehmers auf die Beschränkung der Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung der Ruhezeiten ist für das am 14.05.2019 gesprochene Urteil maßgeblich. Alle europäischen Staaten müssen durch entsprechende Gesetzgebung die Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmer sichern. Die Maßnahmen mit denen sie die Urteilsumsetzung garantieren bleiben ihnen überlassen.
Das Urteil findest Du: Hier
Was kommt auf den Arbeitgeber zu?
In der deutschen Gesetzgebung ist aktuell keine gesamte Erfassung der täglichen Arbeitszeit von Angestellten vorgesehen. §16 des Arbeitszeitgesetzes, verpflichtet jedoch Arbeitszeiten, die eine tägliche Arbeitszeit (8 Stunden) übersteigen, dokumentiert werden müssen.
In einem Urteil vom 24.09.2020 wurden einer Arbeitnehmerin bereits 20.000€ für geleistete Überstunden zugesprochen!
Der Arbeitgeber muss für Klarheit sorgen!
Um einer Klarheit zu schaffen und hohen Nachzahlungen zu entgehen muss der Arbeitgeber Zeiten rechtssicher erfassen. Das steigert nicht nur die Mitarbeiterzufriedenheit, sondern verschafft dem Arbeitgeber auch einen besseren Überblick über die geleistete Arbeitzeit seiner Arbeitnehmer.
Mit StampLab können Arbeitszeiten einfach und rechtssicher erfasst werden. Wie das geht, erfährst Du: Hier
Weitere Informationen liefert die DGB